Algemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (2025)

ÖKO-RESORT BORGO POGGIO DEI FIORI

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für Reservierungen und Verträge in Bezug auf die Wohnungen in Borgo Poggio dei FIori, Località Poggiolo, 15, 12070 Castelletto Uzzone CN (Cuneo, Piemont, Italien).

In diesen Allgemeinen Mietbedingungen bezeichnet der Begriff „Mieter“ die Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die Anmietung einer Wohnung oder des gesamten Borgo abschließt.

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten unabhängig von Ihrem (vorherigen) Verweis auf etwaige eigene Bedingungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Etwaigen von Ihnen genannten oder verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir.

Von diesen Allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

RESERVIERUNG

Wir akzeptieren nur Reservierungen von Personen, die 18 Jahre oder älter sind. Reservierungen von Personen unter diesem Alter sind daher ungültig.

Bedingungen:

1. VERMIETUNG UND LEIH

  • Die Parteien schließen hiermit einen Miet- und Leasingvertrag über eine Wohnung oder ein Ferienhaus in Castelletto uzzone, im Folgenden „das Mietobjekt“ genannt, ab.
  • Bei dem Vertrag handelt es sich um die Anmietung einer Wohnung oder eines Ferienhauses zur Freizeitnutzung, die ihrem Charakter nach von kurzer Dauer ist.
  • Mit Inventar gemäß der angegebenen Liste, die diesem Vertrag beigefügt ist
  • Das Mietobjekt darf mit maximal 12 Personen bewohnt werden. Die Untervermietung oder Überlassung des Mietgegenstandes insgesamt oder teilweise an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
  • Kleine Haustiere sind im Mietobjekt gegen eine geringe Gebühr erlaubt. (siehe Hausordnung)
  • Der Mietpreis wird auf der Website www.weekjepiemont.nl oder www.weekinpiedmont.com bekannt gegeben und jährlich angepasst.
  • Der Mietpreis ist der Betrag für die Nutzung der Wohnung oder des Ferienhauses, einschließlich der Nutzung des festen Inventars und einschließlich der Nutzung von Gas/Wasser/Strom, Bettwäsche (Bettdecken, Kissen, Bettbezüge und (Spann-)Laken), Handtücher und Küchenwäsche (Geschirrtücher) ), für bis zu 12 Personen.
  • Nicht im Mietpreis enthalten sind die obligatorische Endreinigung, (Klein-)Haustiere und die Kurtaxe der Gemeinde.
  • Das Verschieben von Schränken und Betten sowie das Mitnehmen jeglicher Teile des Inneninventars nach draußen – ausgenommen natürlich Geschirr, Gläser und Besteck für Ihr Essen im Freien – ist strengstens untersagt.
  • Das Veranstalten von Partys etc. im Mietobjekt ist nicht gestattet.

2. ÜBERNACHTEN IM GÄSTEHAUS

  • Am Anreisetag können Sie das Ferienhaus grundsätzlich ab 16.00 Uhr nutzen. Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. Abweichende Zeiten nur nach Absprache und je nach Verfügbarkeit.
  • Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherdomizil. Das Rauchen ist draußen auf der Terrasse gestattet.
  • Offenes Feuer ist nur im Außenbereich auf dafür vorgesehenen Flächen gestattet. ein Feuerkorb wird hergestellt.
  • (Kleine) Haustiere sind im Haus erlaubt.
  • Die Nutzung von Gas, Wasser und Strom ist im Preis inbegriffen, wir bitten Sie jedoch, sparsam damit umzugehen.
  • Grillen mit dem bereitgestellten Grill ist gestattet.
  • Eine Unter- oder Weitervermietung ist grundsätzlich untersagt.
  • Der Aufenthalt von mehr Personen im Ferienhaus als bei der Reservierung vereinbart bzw. die für das Haus geltende Höchstzahl von 12 Personen ist ohne unsere Zustimmung ausdrücklich nicht gestattet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Das Ferienhaus verfügt über einen (drahtlosen) Internetanschluss, den der Mieter nutzen kann. Dabei gilt Folgendes: Der Mieter ist für seine eigene Internetnutzung verantwortlich und haftbar. Bei Verhängung von Geldbußen (im Zusammenhang mit illegalem Download/Upload aus dem Internet oder zum Streamen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Die persönlichen Daten des Mieters/Verletzers werden auf Anfrage der Behörden/Urheberrechtsinhaber bekannt gegeben. Alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit einer solchen Rechtsverletzung entstehen, werden vom Mieter eingezogen.

3. NAME(N) DER REISEBEGLEITUNG

Eine Liste mit Namen und Adressen der Gruppe wird dem Vermieter bei der Ankunft ausgehändigt (zum Zwecke der von der Gemeinde geforderten Aufenthaltsverwaltung und der zu entrichtenden Kurtaxe).

4. FINANZEN

  • Die Anzahlung (30% des Mietpreises) muss spätestens 10 Tage nach der endgültigen Reservierung bezahlt werden. Der Restbetrag spätestens am Anreisetag.
  • Pro Aufenthalt fällt eine Endreinigungsgebühr an, je nach Wohnung bzw. komplettem Ferienhaus.
  • Die Kurtaxe wird bei der Reservierung gesondert ausgewiesen und ist vom Vermieter an die Gemeinde abzuführen.

5. KAUTION

Derzeit ist keine Kaution erforderlich.

6. STORNIERUNG

Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin zurückgibt

Kann, will oder will der Vermieter den Mietvertrag nicht annehmen, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine telefonische Mitteilung hierüber bedarf der Bestätigung schriftlich oder per E-Mail.

  • Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung Ihrer Buchung stornieren, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Buchungsbetrags und der Anzahlung (falls zutreffend). Sie haben uns eine E-Mail geschickt, aber noch keine Antwort erhalten? Keine Sorge, als Stornierungsdatum betrachten wir den Zeitpunkt, an dem Sie uns Ihre E-Mail gesendet haben.
  • Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn betragen die Stornokosten 10 % der Reisesumme.
  • Bei einer Stornierung vom 30. bis 15. Tag vor Aufenthaltsbeginn betragen die Stornokosten 20 % der Reisesumme.
  • Bei einer Stornierung ab dem 15. Tag bis vor Anreisetag betragen die Stornokosten 30% des Reisepreises.
  • Bei einer Stornierung am ersten Aufenthaltstag oder später betragen die Stornokosten 100% des Reisepreises.

7. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen und diese in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zu hinterlassen.

9. SCHÄDEN

Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, einschließlich Beschädigung oder Verlust (eines Teils) des Inventars, die während der Mietzeit verursacht werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Schäden nicht ihm, seinen Familienangehörigen oder Gästen zuzuschreiben sind. Die Schadenssumme wird um die Auszahlungssumme einer eventuellen Versicherung gekürzt.

10. WIEDERHERSTELLUNGSKOSTEN

Die Kosten der normalen Instandhaltung und Mängelbeseitigung trägt der Vermieter. Sollten Mängel auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

11. VERLETZUNG DER VERPFLICHTUNG DURCH DEN VERMIETER

Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadensersatz. Sofern die Vertragsverletzung einen ausreichenden Grund hierfür darstellt, hat der Mieter das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Möchte der Mieter von diesem Recht Gebrauch machen, hat er dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe mitzuteilen. In diesem Fall wird der Vermieter die Miete je nach Art und Dauer des Zahlungsverzugs ganz oder teilweise unverzüglich zurückerstatten. Der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz bleibt bestehen.

Es ist zu beachten, dass der Vermieter nicht für Störungen, Änderungen oder Verhinderungen des Aufenthaltes des Mieters verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese auf unvorhergesehene oder unüberwindbare Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere: RIVM-Maßnahmen in Bezug auf Covid-19). . Für Unannehmlichkeiten, die durch Arbeiten Dritter, wie z.B. Gemeinde, Land, Gartenbauunternehmen etc. entstehen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

Der Vermieter lehnt jegliche Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichen Gegenständen oder Fahrzeug ab, sowie für Kosten, die durch die verspätete Ankunft im Ferienhaus entstehen.

12. VERZUG DES MIETERS

Zahlt der Mieter die Miete nicht zum Fälligkeitstermin oder kommt er seinen sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, Erfüllung und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Sofern die Vertragsverletzung einen ausreichenden Grund hierfür darstellt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Möchte der Vermieter von diesem Recht Gebrauch machen, hat er den Mieter hierüber unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe zu informieren. Der Vermieter behält sich einen Anspruch auf Schadensersatz vor.

13. ÄNDERUNGEN

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten zum angekündigten Datum des Inkrafttretens in Kraft.

14. GELTENDE GESETZE

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Vertrag gilt niederländisches Recht.