Allgemeine Geschäftsbedingungen (2025)
ÖKO-RESORT BORGO POGGIO DEI FIORI
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für Reservierungen und Verträge in Bezug auf die Wohnungen in Borgo Poggio dei FIori, Località Poggiolo, 15, 12070 Castelletto Uzzone CN (Cuneo, Piemont, Italien).
In diesen Allgemeinen Mietbedingungen bezeichnet der Begriff „Mieter“ die Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die Anmietung einer Wohnung oder des gesamten Borgo abschließt.
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten unabhängig von Ihrem (vorherigen) Verweis auf etwaige eigene Bedingungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Etwaigen von Ihnen genannten oder verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir.
Von diesen Allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
RESERVIERUNG
Wir akzeptieren nur Reservierungen von Personen, die 18 Jahre oder älter sind. Reservierungen von Personen unter diesem Alter sind daher ungültig.
Bedingungen:
1. VERMIETUNG UND LEIH
2. ÜBERNACHTEN IM GÄSTEHAUS
3. NAME(N) DER REISEBEGLEITUNG
Eine Liste mit Namen und Adressen der Gruppe wird dem Vermieter bei der Ankunft ausgehändigt (zum Zwecke der von der Gemeinde geforderten Aufenthaltsverwaltung und der zu entrichtenden Kurtaxe).
4. FINANZEN
5. KAUTION
Derzeit ist keine Kaution erforderlich.
6. STORNIERUNG
Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin zurückgibt
Kann, will oder will der Vermieter den Mietvertrag nicht annehmen, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine telefonische Mitteilung hierüber bedarf der Bestätigung schriftlich oder per E-Mail.
7. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen und diese in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zu hinterlassen.
9. SCHÄDEN
Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, einschließlich Beschädigung oder Verlust (eines Teils) des Inventars, die während der Mietzeit verursacht werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Schäden nicht ihm, seinen Familienangehörigen oder Gästen zuzuschreiben sind. Die Schadenssumme wird um die Auszahlungssumme einer eventuellen Versicherung gekürzt.
10. WIEDERHERSTELLUNGSKOSTEN
Die Kosten der normalen Instandhaltung und Mängelbeseitigung trägt der Vermieter. Sollten Mängel auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
11. VERLETZUNG DER VERPFLICHTUNG DURCH DEN VERMIETER
Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter Anspruch auf Erfüllung und/oder Schadensersatz. Sofern die Vertragsverletzung einen ausreichenden Grund hierfür darstellt, hat der Mieter das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Möchte der Mieter von diesem Recht Gebrauch machen, hat er dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe mitzuteilen. In diesem Fall wird der Vermieter die Miete je nach Art und Dauer des Zahlungsverzugs ganz oder teilweise unverzüglich zurückerstatten. Der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz bleibt bestehen.
Es ist zu beachten, dass der Vermieter nicht für Störungen, Änderungen oder Verhinderungen des Aufenthaltes des Mieters verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese auf unvorhergesehene oder unüberwindbare Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (insbesondere: RIVM-Maßnahmen in Bezug auf Covid-19). . Für Unannehmlichkeiten, die durch Arbeiten Dritter, wie z.B. Gemeinde, Land, Gartenbauunternehmen etc. entstehen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Der Vermieter lehnt jegliche Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichen Gegenständen oder Fahrzeug ab, sowie für Kosten, die durch die verspätete Ankunft im Ferienhaus entstehen.
12. VERZUG DES MIETERS
Zahlt der Mieter die Miete nicht zum Fälligkeitstermin oder kommt er seinen sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, Erfüllung und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Sofern die Vertragsverletzung einen ausreichenden Grund hierfür darstellt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Möchte der Vermieter von diesem Recht Gebrauch machen, hat er den Mieter hierüber unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe zu informieren. Der Vermieter behält sich einen Anspruch auf Schadensersatz vor.
13. ÄNDERUNGEN
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten zum angekündigten Datum des Inkrafttretens in Kraft.
14. GELTENDE GESETZE
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Vertrag gilt niederländisches Recht.